zum Thema Steuerbehörde kann rückwirkend einen zweiten Saldosteuersatz verlangen Seit dem 1. Januar 2023 kann die Eidgenössische Steuerverwaltung Unternehmen rückwirkend zu einem zweiten Saldosteuersatz verpflichten. Dies kommt vor, wenn ein Unternehmen eine sprunghafte Zunahme der anderen Tätigkeit resp. Nebentätigkeit umsetzt. Die Tätigkeit wird als «neue» Tätigkeit eingestuft und die Steuerverwaltung weist dieser Tätigkeit einen neuen...
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